info@zwei2eins.de

Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsprävention ist eine Pflichtaufgabe im betrieblichen Umfeld.

Das Erhalten körperlicher und psychischer Gesundheit und das Erkennen von Gefährdungen am Arbeitsplatz ist Chefsache und oberste Managementpflicht.

Es ist nicht nur eine Frage von Berufsethik.
Auch der Gesetzgeber verpflichtet dazu:

Durch das Arbeitsschutzgesetz sind Sie als Arbeitgeber / Unternehmer seit 01.01.2014 (laut §5 ArbSchG) gesetzlich dazu verpflichtet im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung):

  • auch psychisch beeinträchtigende Arbeitsbedingungen zu erkennen,
  • durch gezielte Maßnahmen die Situation am Arbeitsplatz zu verbessern,
  • die Gefährdungen & Präventions- / Schutzmaßnahmen als Arbeitgeber entsprechend zu dokumentieren,
  • sowie den Erfolg der Maßnahmen zu evaluieren.

Sichern auch Sie die Gesundheit und den nachhaltigen Arbeitseinsatz Ihrer Beschäftigten!

Denn gesunde Mitarbeiter sparen dem Unternehmen enorme krankheitsbedingte Kosten und sie sind nachweislich

  • leistungsfähiger
  • motivierter &
  • produktiver